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Bildung – Ethik – Religion: Desiderate der Akademiearbeit?
von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Karl Ernst Nipkow
Als Referent und Teilnehmer der Bonner Konferenz Ende April über „Civil Conflict Transformation – Ambitions and Reality“ formuliere ich wegen mangelnder, über die Konferenz hinausgehender interner Einsichten über die Arbeit der „Akademie für Konflikttransformation“ in Frageform. Es geht um dreierlei, was der Fall sein könnte.
1. Macht sich die Akademie, die sich der „Ausbildung“ von Friedensfachkräften widmet, hinreichend bewusst, dass sie eine Einrichtung der „Bildung“ ist (eine strikte Trennung von Bildung und Ausbildung ist obsolet geworden)? Kurse für „Training“ und „Schulung“ unterbieten jedenfalls die anstehenden und erst recht mit dem Begriff „Akademie“ anspruchsvoll umschriebenen Aufgaben. „Schulung“ ist im Typus der Fahrschule verkörpert, „Training“ vom Sport bekannt. „Dienst“ am „Frieden“ angesichts von „Gewalt“ und „Konflikten“ im Kontext von „fremden Kulturen“ und „Religionen“ (Sudan, Ghana, Afghanistan) erfordert von der Sache her mehr, nämlich „interkulturelle“ und „interreligiöse Bildung“.
„Bildendes Lernen“ wird als „verständnisintensiv“ angesehen. Das Wort verweist primär auf „Verstehen“ und beabsichtigt „Verständigung“. Im Bildungsdiskurs wird heute zwischen „Verfügungswissen“ und „Orientierungswissen“ unterschieden. In der Fort- und Weiterbildung überwiegt in der Gegenwart der erste Wissensbereich, das Wissen über Akteure und Strategien, Organisation und Implementierung, Verfahren und Methoden. Die zweite Art des Wissens umfasst Zwecke und Sinngebungen, Wirklichkeitsdeutungen und Menschenbilder, ethische und anthropologische Begründungen. Gewaltlose zivile Konflikttransformation enthält schon logisch die Frage, woraufhin transformiert, d.h. verändert werden soll: Sind es demokratische als zivilgesellschaftliche Verhältnisse? Fähigkeiten der Selbstüberwindung als Aggressionskontrolle und Brücken bildende Empathie?
Wir berühren mit diesen Zielen emotionale Kompetenzen. Was aber ist in dieser Hinsicht überhaupt lehrbar, vielleicht auch antrainierbar, was nicht? Behaviorismus im Hinterkopf und nur überwiegend quantifizierbare Effektivitätsmessungen vor Augen blenden die Dimension der „Haltungen“ hinter dem „Verhalten“ ab. Vieles lässt sich im pädagogischen Bereich der Haltungen nur „zeigen“, nicht antrainieren, ist aber an anderen ablesbar („Lernen am Modell“). Man vergleiche die eindrucksstarken Modelle der Gewaltlosigkeit in der Geschichte wie Jesus von Nazareth, Mahatma Gandhi, Martin Luther King, die „Friedliche Revolution“ 1989 in der DDR und der gewaltlose Aufstand in Tunesien, Ägypten, Syrien sowie manche Beispiele im Alltagsleben.
„Sozialisation“ bezeichnet die mehrschichtigen Prozesse der „Sozialmachung“ und „Sozialwerdung“ der Menschen, wie sie eine der ersten Publikationen zu diesem Aspekt in der Bundesrepublik vor Jahrzehnten bezeichnete. Sozialisation geschieht offen und verdeckt (siehe den „heimlichen“ Lehrplan, das sog. „hidden curriculum“) und den „verheimlichten“ (!) Lehrplan. Schnell lässt „Indoktrination“ grüßen. Wie ist die eigene Sozialisation verlaufen? Was schleppt man als Vorurteile mit sich? Wie sind die Menschen, denen die Friedensfachkräfte helfen wollen, ihrerseits sozialisiert worden? Welche Erkenntnisse der modernen „Erwachsenenbildung“ lassen sich nutzen? Welche Rolle spielt im Handlungskontext der Bildungsstand der Betroffenen? „Bildung“ ist genau so wie in der Akademie ein Sachverhalt im Handlungsfeld. Leicht ließe sich mit allen diesen Perspektiven der Bildungsproblematik ebenso eine ähnliche zweitägige Tagung füllen wie die genannte Bonner.
2. Friedensarbeit ist es am Frieden gelegen; sie ist engagiert, nicht neutral. Schon gar nicht kann sie es allen recht machen. Sie ist zwar nicht parteipolitisch einseitig, ergreift aber hinsichtlich Frieden und Gewalt klar Partei, nämlich die der durch Gewalt physisch, psychisch und geistig (man denke an Traumatisierungen) zu Schaden gekommenen Menschen. Sie steht auf ihrer Seite. Diese Option ist für jede Gewaltherrschaft unangenehm, gelinde gesagt. Friedensarbeit vertritt ethische Werte. Daher ist drittens Ethik in der Akademie groß zu schreiben. Und wieder zeigt sich auch diese Thematik auf beiden Seiten, auf der des kompetenten Wissens (Bildung) der Friedenshelfer und der von Unfrieden betroffenen und unter Menschenverachtung leidenden Menschen.
Es war daher sachgerecht, auf der Konferenz im April „normative und ethische Annahmen und Standards ziviler Konfliktintervention“ wenigstens anzureißen (Panel I). Herausfordernd richtete sich die mir vorgegebene Frage auf einen möglicherweise einzigen „ethischen Imperativ“, der Interventionen moralisch rechtfertigt. Kategorische moralische Imperative sind nach Kant apriori gewiss. Damit kann das ethische Fundament rechtlich gesehen nicht eine Weltanschauung oder Religion sein, sondern nur etwas, das ein alle verpflichtendes übergreifendes unbedingtes ethisches Sollen ausdrückt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die UNO-Charta der Menschenrechte von 1948 die größte quantitative Zustimmung erhalten. Das heißt: Die Menschenrechtsethik ist zur Zeit die allein sichtbare ethische Instanz. Sie hat ihrerseits einen ethischen Kern, die „Menschenwürde“, die in den Menschenrechten verrechtlicht und entfaltet wird.
Folgt man der UNO-Charta, beziehen sich die Menschenrechte nicht nur auf die klassischen liberalen Freiheitsrechte (Meinungs-, Versammlungs-, Pressefreiheit etc.), historisch gesehen im 17. und 18. Jahrhundert getragen vom Interesse des Bürgertums am ökonomischen Recht auf freien Handel und Recht auf Privateigentum (John Locke), sondern auch auf soziale Rechte (Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, Schutz vor Ausbeutung usw.). Hinter den letzten steht das vitale Interesse zu überleben, statt zu verhungern.
Haben aber nicht westliche Staaten, die sich als Träger der Menschenrechte verstehen, diese in den Augen von nicht-westlichen Staaten diskreditiert? Und kann man überhaupt Verletzungen der Menschenrechte wirksam ahnden? Was bleibt von ihnen ferner realpolitisch, wenn das Selbstbestimmungsrecht der Völker gilt, das sich eine Einmischung von außen kategorisch verbittet? Was, wenn politisch Verfolgten Asyl gewährt wird, aber nicht Armutsflüchtlingen?
Die Würde des Menschen ist „unantastbar“, und die aus ihr abgeleiteten Menschenrechte haben einen „unverletzlichen und unveräußerlichen“ Status (Art.1,1 und 1,2 GG). Das Grundgesetz „geht von vorgegebenen Menschenrechten aus, die es nicht schafft, sondern nur (deklaratorisch) anerkennt.“ ... „Sie sind unmittelbar geltendes Recht“ (Günter Dürig, Einleitung zum GG 1994). Soziale Grundrechte (auf Wohnung, auf Arbeit usw.) sind demgegenüber für diesen Kommentator des GG auf der eigentlichen Verfassungsebene „aktuell“ nicht erfüllbar (ebd.). Sie bleiben jedoch m. E. eine denknotwendige humane Vision, gleichsam ein empfindliches kollektives Gewissen.
3. Drittens ist Religion mit beteiligt. Bei den Friedensdemonstrationen haben in den letzten Jahrzehnten bis heute nicht wenige Christen mitgemacht. Auch unter denen, die sich in der Akademie für den zivilen Friedensdienst ausbilden lassen, befinden sich Menschen, die ihre Motivation für den Einsatz aus dem christlichen Glauben bzw. der christlichen Ethik beziehen. Sie sind vielfach mit der Kirche unzufrieden, möchten sie erneuern und wollen Zeichen setzen.
In den Handlungskontexten im Ausland spielt bei den gewalttätigen Konflikten Religion ebenfalls eine Rolle. Nach dem Ausweis jüngerer Forschungsüberblicke ist sie allerdings ambivalent. Bei den heute überwiegend Bürgerkriegscharakter tragenden blutigen Konflikten wird zunächst insgesamt die Bedeutung der Religion überbewertet. Wenn wie zur Zeit in den islamischen Ländern Menschen aufbrechen und Veränderungen anstreben, sind primär schwere soziale Diskriminierung, ökonomische Benachteiligung und politische Unterdrückung die Ursachen. Falls Religion ein Faktor ist, hat sie eine mögliche zweifache Wirkung, da sie hinsichtlich Gewalt entweder zur Eskalierung oder De-Eskalierung beitragen kann.. Ebenso wie Bildung und Ethik gehört Religion zu den Sachverhalten, die mit dem zivilen Friedensdienst und seinen Ausbildungsvoraussetzungen aus sachlichen Gründen verbunden sind, sowohl hinsichtlich der Motivation der sich hierzulande ausbilden lassenden Friedensexperten als auch ihrer Handlungssituationen in den verschiedenen Ländern.
Zur jüdisch-christlichen Sicht ist zu bemerken, dass Ende des Ersten Weltkriegs jüdische Denker wie Franz Rosenzweig und Martin Buber sowie zum Christentum übergetretene Juden wie Eugen Rosenstock und Hans Ehrenberg zur Bewegung eines „Neuen Denkens“ gehörten, das die individualistischen und idealistischen Irrwege der Vergangenheit zu überwinden suchte. Man ging von der fundamentalen anthropologischen und sozialen Tatsache aus, dass alle Menschen vom Anfang ihres Lebens an aufeinander angewiesen sind. Die „Anderen“ (E. Lévinas) sind nicht die, die die eigene Entwicklung einschränken, sondern sie bereichern, ja, ermöglichen. Von diesem Ansatz her wird in ethischen Kategorien gesprochen die Relation wechselseitiger Verpflichtung und Verantwortung freigelegt, die „responsive“ Struktur des Lebens.
An die Stelle des (selbst-) zerstörerischen Kampfes um Überleben oder Machterhalt durch Herrschaft über andere tritt der Vorrang der Kooperation zusammen mit anderen. Einschlägiges christliches Erbe betrifft ferner die Option für die Opfer, die Sensibilität für Schuld und die Bereitschaft zur Vergebung. Der Kreislauf der Vergeltung wird durchbrochen. Frieden ist ein Gemeinschaftsereignis. Die Überwindung von Angst und Misstrauen als Mitursachen von Gewalt durch Vertrauen schafft ‚ganzheitlich’ ein neues „Klima“, eine „Kultur“ des Friedens.
Prof. Nipkow ist Emeritus der Universität Tübingen, Ev. theol.
Fakultät und Fakultät für Verhaltens- und Sozialwissenschaften. Er nahm
als Referent an der Tagung "Civil Conflict Transformation - Ambitions
and Reality" der Akademie am 28./29. April in Bonn teil.